Mandatsbedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Losch (Rechtsanwältin Anasheh Losch) und dem Auftraggeber als Regelung für die Bearbeitung des Mandatsvertrages, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist und vorbehaltlich einer schriftlichen Änderung während des laufenden Mandats in Sachen laut Auftragsbestätigung und Vollmacht.

  • Benennung eines Ansprechpartners

Der Auftrag wird der Rechtsanwaltskanzlei Losch (Rechtsanwältin Anasheh Losch) erteilt. Ansprechpartner ist Frau Rechtsanwältin Anasheh Losch.

  • Vereinbarung zur Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Rechtsanwaltskanzlei Losch und ihrer Erfüllungsgehilfen wegen fehlerhafter Berufsausübung beschränkt sich auf einen Betrag i. H. v. EUR 1.000.000,00 (in Worten: eine Million Euro) für jeden Schadensfall, soweit nicht für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet wird. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, eine auf die Mandatserteilung beschränkte Versicherung mit einer frei zu vereinbarenden Haftungssumme abzuschließen. Dem Auftraggeber steht es frei, den Abschluss einer solchen Versicherung zu verlangen. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die Kosten dieser Versicherung. Die Haftung anderer Kanzleiangehöriger, insb. der angestellten Rechtsanwälte sowie derjenigen Berufsträger und Kooperationspartner, die im Briefkopf gegenüber dem Auftraggeber ausgewiesen sind, wird ausgeschlossen. 

  • Regelungen zur Vergütung

Ist keine gesonderte Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand und einem festen Stundensatz geschlossen worden, erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage des Gegenstandswertes bzw. des Streitwertes nach den Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer nach den gesetzlichen Vorschriften. 

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass in diesem Fall der Gegenstandswert/Streitwert Grundlage für die Berechnung der gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltes ist. Dem Rechtsanwalt steht es frei, während der Mandatsbearbeitung einen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen (§ 9 RVG). Die weitere Mandatsbearbeitung ist von dem Eingang des angeforderten Vorschusses abhängig. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. Gegen eine Honorarforderung des Rechtsanwalts ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gebühren und Auslagen werden mit ihrer Entstehung fällig. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass eingehende Geldbeträge vorab zur Deckung der jeweils fälligen Gebühren und Auslagen verrechnet werden. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der beauftragte Rechtsanwalt befreit.

  • Regelung über verauslagte Kosten

Soweit der Rechtsanwalt im Laufe des Mandats Kosten verauslagt, insb. Gerichtskosten, Kosten des Gerichtsvollziehers, Gebühren für Meldeamts- und Registeranfragen, Aktenversendungspauschalen, Reisekosten etc. sind diese vom Auftraggeber gesondert zu erstatten. 

  • Rechtsschutzversicherung

Die Korrespondenz mit einem Rechtsschutzversicherer stellt einen gesonderten Auftrag dar und ist grundsätzlich nicht mit dem Honorar in der Sache abgegolten. In der Regel stellen wir eine erste Anfrage (Deckungsanfrage) an die Rechtsschutzversicherung für Sie kostenfrei. Darüber hinausgehende Tätigkeiten, insb. eine sich aufgrund der anfänglichen Deckungsschutzanfrage entwickelnde Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer, wird von uns entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

  • Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen

Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden i. H. der Kostenansprüche des beauftragten Rechtsanwaltes an diesen abgetreten, mit der Ermächtigung die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen.

  • Vereinbarung bezüglich Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

Die Rechtsanwaltskanzlei Losch ist nur dann verpflichtet, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe einzulegen, wenn diese einen ausdrücklichen darauf gerichteten gesonderten schriftlichen Auftrag erhält und diesen angenommen hat. 

  • Hinweise an den Auftraggeber

Sämtliche Ansprüche gegen die Rechtsanwaltskanzlei Losch verjähren innerhalb von drei Jahren von dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch drei Jahre nach der Beendigung des Auftrages, sofern nicht eine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist gilt. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz keine Kostenerstattung stattfindet. Erfüllungsort und Gerichtsstand im Sinne des § 29 ist Limburg an der Lahn.

  • Datenschutzhinweis

Die elektronische Verarbeitung und Speicherung von Daten erfolgt nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die für die Mandatierung von uns erhobenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für Anwälte (6 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandant beendet wurde) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO eingewilligt haben. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO für die Abwicklung von Mandatsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insb. die Weitergabe an Verfahrensgegner und deren Vertreter (insb. Rechtsanwälte) sowie Gerichte und andere öffentliche Behören zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte sowie Ihre Rechtsschutzversicherung, sofern wir von Ihnen zur Einholung einer Deckungszusage und der direkten Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung beauftragt worden sind. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Das Anwaltsgeheimnis bleibt unberührt. Soweit es sich um Daten handelt, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen, erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur in Absprache mit Ihnen. Ausgenommen hiervon sind Rechtsanwälte, mit denen wir zur Vertretung Ihrer Interessen zusammenarbeiten und die selbstverständlich ebenfalls der anwaltlichen Verschwiegenheit sowie dem Datenschutz unterliegen. 

  • Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden sollten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Mandatierung als solches und lässt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt. 

 

Der Auftraggeber hat zur Kenntnis genommen und bestätigt, dass die Rechtsanwaltsvergütung ohne gesonderte Vereinbarung sich nach dem Gegenstandswert richtet, der sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vergütungsbestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bestimmt. Der Auftraggeber bestätigt, den Inhalt der vorstehenden Vereinbarung zur Kenntnis genommen zu haben und mit der Geltung einverstanden zu sein.

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Ort, Datum und Unterschrift Auftraggeber/-in